Sie sind nur noch einen Schritt vom Antrag für Befreiung vom ORF-Beitrag entfernt. Prüfen Sie die Voraussetzungen und Unterlagen, damit es ohne Verzögerung klappt.

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Prüfen Sie die Bedingungen unten, bevor Sie den Antrag stellen. Vollständige Unterlagen vermeiden Verzögerungen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, hilft Ihnen die zuständige Stelle kostenlos weiter.

Klare Kriterien, schnellerer Antrag

Bis zu 5 JahreKombi-AntragInkl. Landesabgabe

📋 Wer hat Anspruch

  • Alter: Sie müssen volljährig sein.
  • Anspruchsgrundlage: Bezug einer Leistung wie Pension mit Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Pflegegeld oder AMS-Leistung.
  • Einkommen: Haushaltseinkommen unter der gesetzlichen Grenze.
  • Nachweise: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.

🧮 Vor dem Antrag

  1. Lesen Sie die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite.
  2. Halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und Kontodaten bereit.
  3. Legen Sie Angaben zu Einkommen, Vermögen und Haushalt bereit.

✅ Gut zu wissen

  • Strom-Sozialtarif: Mit aufrechter Befreiung besteht seit April 2026 Anspruch auf den Sozialtarif für Strom.
  • Landesabgaben: Auch die Landesabgabe entfällt, sofern im Bundesland vorgesehen.
  • Hauptwohnsitz: Die Befreiung gilt immer für den Hauptwohnsitz.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, wird von der zuständigen Behörde im Einzelfall geprüft.

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