Zuschuss des AMS zu den Kosten für Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Tageseltern, wenn Eltern eine Arbeit aufnehmen oder an einer AMS-Maßnahme teilnehmen.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Kinderbetreuungsbeihilfe
- Zuschuss zu Betreuungskosten: Anerkannt werden ausschließlich die Betreuungskosten.
- Viele Betreuungsformen: Krippe, Kindergarten, Hort und Tageseltern.
- Verlängerbar: Auf Antrag bis zu 156 Wochen pro Kind.
- Beratung: Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch beim AMS gebunden.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Arbeitsuchende, Beschäftigte und Teilnehmende an AMS-Maßnahmen mit max. 2.700 € brutto |
| Höhe | bis zu 300 € pro Monat |
| Dauer | jeweils 26 Wochen, verlängerbar auf max. 156 Wochen pro Kind |
| Antrag | beim AMS vor Beginn von Beschäftigung und Kinderbetreuung |
Das Wichtigste im Überblick
Zuschuss zu Betreuungskosten: Anerkannt werden ausschließlich die Betreuungskosten.
Viele Betreuungsformen: Krippe, Kindergarten, Hort und Tageseltern.
Verlängerbar: Auf Antrag bis zu 156 Wochen pro Kind.
Über Arbeitsmarktservice (AMS)
Kinderbetreuungsbeihilfe wird von Arbeitsmarktservice (AMS) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Arbeitsmarktservice (AMS).