Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts für arbeitslose oder karenzierte Personen, die eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren. Zusätzlich werden Kursnebenkosten gefördert.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Pflegestipendium
- Lebensunterhalt: Sichert den Lebensunterhalt während der Pflegeausbildung.
- Kursnebenkosten: Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterkunft werden gefördert.
- Pflegeausbildungen: Z. B. Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und weitere Gesundheitsberufe.
- Wechsel möglich: Ein Umstieg vom Fachkräftestipendium ist möglich.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Arbeitslose oder für die Ausbildung karenzierte Personen in einer Pflegeausbildung |
| Höhe | mindestens in Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe; Mindesthöhe laut AMS (Maßgebliche Werte) |
| Auszahlung | monatlich während der Ausbildung |
| Antrag | persönlich beim AMS oder online über MeinAMS, vor Ausbildungsbeginn |
Das Wichtigste im Überblick
Lebensunterhalt: Sichert den Lebensunterhalt während der Pflegeausbildung.
Kursnebenkosten: Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterkunft werden gefördert.
Pflegeausbildungen: Z. B. Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und weitere Gesundheitsberufe.
Über Arbeitsmarktservice (AMS)
Pflegestipendium wird von Arbeitsmarktservice (AMS) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Arbeitsmarktservice (AMS).