Versicherungsleistung, die arbeitslosen Menschen während der Arbeitsuche die finanzielle Lebensgrundlage sichert. Der Grundbetrag beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Arbeitslosengeld

  • Krankenversichert: Während des Bezugs sind Sie kranken- und pensionsversichert.
  • Längere Bezugsdauer: 30, 39 oder 52 Wochen bei längerer Versicherungszeit bzw. höherem Alter.
  • Familienzuschläge: Für unterhaltsberechtigte Angehörige möglich.
  • Online-Ratgeber: Das AMS bietet einen Online-Ratgeber zum Anspruch.
Merkmal Details
Wer bekommt es arbeitslose, arbeitsfähige und arbeitswillige Personen mit ausreichender Versicherungszeit
Höhe Grundbetrag 55 % des täglichen Nettoeinkommens, ggf. Familienzuschläge und Ergänzungsbetrag
Dauer grundsätzlich 20 Wochen, je nach Alter und Versicherungszeit bis 52 Wochen
Auszahlung monatlich im Nachhinein
Antrag online über eAMS/MeinAMS oder beim regionalen AMS

Das Wichtigste im Überblick

Krankenversichert: Während des Bezugs sind Sie kranken- und pensionsversichert.

Längere Bezugsdauer: 30, 39 oder 52 Wochen bei längerer Versicherungszeit bzw. höherem Alter.

Familienzuschläge: Für unterhaltsberechtigte Angehörige möglich.

Über Arbeitsmarktservice (AMS)

Arbeitslosengeld wird von Arbeitsmarktservice (AMS) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Arbeitsmarktservice (AMS).