Aufstockung niedriger Pensionen auf einen gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz) für Pensionist:innen mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Ausgleichszulage
- Mindesteinkommen: Sichert ein Mindesteinkommen im Alter.
- Kein Extra-Antrag: Der Pensionsantrag gilt automatisch als Antrag.
- Bonus: Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus bei langer Beitragszeit.
- Rezeptgebührenbefreiung: Bezieher:innen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Pensionist:innen, deren Gesamteinkommen unter dem Richtsatz liegt |
| Höhe | Differenz zum Richtsatz 2026: 1.308,39 € alleinstehend, 2.064,12 € für Paare, +201,88 € pro Kind |
| Auszahlung | 14-mal jährlich mit der Pension |
| Antrag | jeder Pensionsantrag gilt auch als Antrag auf Ausgleichszulage |
Das Wichtigste im Überblick
Mindesteinkommen: Sichert ein Mindesteinkommen im Alter.
Kein Extra-Antrag: Der Pensionsantrag gilt automatisch als Antrag.
Bonus: Ausgleichszulagen- bzw. Pensionsbonus bei langer Beitragszeit.
Über Pensionsversicherungsträger (z. B. PVA, SVS, BVAEB)
Ausgleichszulage wird von Pensionsversicherungsträger (z. B. PVA, SVS, BVAEB) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Pensionsversicherungsträger (z. B. PVA, SVS, BVAEB).