Zusätzliche Unterstützung für einkommensschwache Bezieher:innen des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes. Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gibt es keine Beihilfe.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
- Ergänzung: Wird zusätzlich zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gezahlt.
- Für Alleinerziehende: Mit verbindlicher Erklärung über das Alleinstehen.
- Für Paare: Wenn beide Einkommensgrenzen eingehalten werden.
- Einschleifregelung: Bei geringer Überschreitung wird die Beihilfe nur gekürzt.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | einkommensschwache Bezieher:innen des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes |
| Höhe | 6,06 € pro Tag (ca. 181 € pro Monat), maximal 365 Tage |
| Einkommensgrenze | beziehender Elternteil max. 8.600 €/Jahr, Partner:in max. 18.000 €/Jahr |
| Auszahlung | gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsgeld |
| Antrag | beim Krankenversicherungsträger |
Das Wichtigste im Überblick
Ergänzung: Wird zusätzlich zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gezahlt.
Für Alleinerziehende: Mit verbindlicher Erklärung über das Alleinstehen.
Für Paare: Wenn beide Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Über Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird von Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger.