Zusätzlicher Betrag zur Familienbeihilfe für Kinder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder dauernder Erwerbsunfähigkeit.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Erhöhte Familienbeihilfe
- Zusätzlich zur Familienbeihilfe: Der Erhöhungsbetrag wird ergänzend ausgezahlt.
- Rückwirkend: Bis zu fünf Jahre ab Antragsmonat möglich.
- Vereinfachter Nachweis: Bis 18 Jahre genügen Daten aus dem Behindertenpassverfahren.
- Keine Anrechnung: Seit 2023 erfolgt keine Anrechnung von 60 € auf das Pflegegeld mehr.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Eltern erheblich behinderter Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe |
| Höhe | 189,20 € pro Monat zusätzlich zur Familienbeihilfe |
| Auszahlung | monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe |
| Antrag | Formular Beih3 beim Finanzamt Österreich |
Das Wichtigste im Überblick
Zusätzlich zur Familienbeihilfe: Der Erhöhungsbetrag wird ergänzend ausgezahlt.
Rückwirkend: Bis zu fünf Jahre ab Antragsmonat möglich.
Vereinfachter Nachweis: Bis 18 Jahre genügen Daten aus dem Behindertenpassverfahren.
Über Finanzamt Österreich
Erhöhte Familienbeihilfe wird von Finanzamt Österreich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Finanzamt Österreich.