Monatliche Geldleistung für Eltern mit Kindern, die sich ständig in Österreich aufhalten. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Familienbeihilfe
- Geschwisterstaffelung: Der Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind, z. B. um 8,60 € pro Kind bei zwei Kindern.
- Kinderabsetzbetrag: Wird ohne gesonderten Antrag gemeinsam ausgezahlt.
- Schulstartgeld: Im August zusätzlich 121,40 € für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.
- Erhöhung bei Behinderung: Für erheblich behinderte Kinder gibt es 189,20 € monatlich zusätzlich.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Eltern bzw. der haushaltsführende Elternteil für Kinder mit Lebensmittelpunkt in Österreich |
| Höhe | 2026/2027 pro Kind und Monat: 138,40 € (ab Geburt), 148 € (ab 3), 171,80 € (ab 10), 200,40 € (ab 19) |
| Zusätzlich | Kinderabsetzbetrag 70,90 € pro Kind und Monat; Geschwisterstaffelung |
| Auszahlung | monatlich, spätestens am 8. des Monats aufs Girokonto |
| Antrag | oft automatisch nach der Geburt, sonst Formular Beih100 beim Finanzamt |
Das Wichtigste im Überblick
Geschwisterstaffelung: Der Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind, z. B. um 8,60 € pro Kind bei zwei Kindern.
Kinderabsetzbetrag: Wird ohne gesonderten Antrag gemeinsam ausgezahlt.
Schulstartgeld: Im August zusätzlich 121,40 € für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.
Über Finanzamt Österreich
Familienbeihilfe wird von Finanzamt Österreich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Finanzamt Österreich.