Steuerabsetzbetrag, der die Lohn- bzw. Einkommensteuer für Familien mit Kindern direkt reduziert. Er kann laufend über den Arbeitgeber oder in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Familienbonus Plus
- Direkte Steuerersparnis: Der Betrag wird von der Steuer abgezogen.
- Laufend oder jährlich: Über die Lohnverrechnung oder nachträglich in der Veranlagung.
- Aufteilbar: Eltern können den Bonus untereinander aufteilen.
- Ab 18 reduziert: 700 € pro Jahr, solange Familienbeihilfe bezogen wird.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | steuerpflichtige Eltern mit Familienbeihilfebezug für das Kind |
| Höhe | bis zu 2.000 € pro Kind und Jahr bis 18; danach 700 € pro Jahr |
| Auszahlung | als Steuerreduktion über Lohnverrechnung oder Arbeitnehmerveranlagung |
| Antrag | Formular E 30 beim Arbeitgeber oder in der Arbeitnehmerveranlagung |
Das Wichtigste im Überblick
Direkte Steuerersparnis: Der Betrag wird von der Steuer abgezogen.
Laufend oder jährlich: Über die Lohnverrechnung oder nachträglich in der Veranlagung.
Aufteilbar: Eltern können den Bonus untereinander aufteilen.
Über Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich
Familienbonus Plus wird von Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich.