Kinderbetreuungsgeld als Einkommensersatz für Eltern, die vor der Geburt erwerbstätig waren. Es beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
- Einkommensersatz: Orientiert sich am Einkommen vor der Geburt.
- Bezugsdauer: Bis zu 365 Tage ab Geburt für einen Elternteil, länger bei Teilung.
- Sonderleistung: Unter Umständen Mindestbetrag von 41,14 € täglich auf Antrag.
- Partnerschaftsbonus: Bei ausgewogener Aufteilung zwischen den Eltern möglich.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Eltern, die vor der Geburt durchgehend erwerbstätig waren |
| Höhe | 80 % der Letzteinkünfte, maximal 80,12 € pro Tag (ca. 2.400 € pro Monat) |
| Auszahlung | monatlich im Nachhinein durch den Krankenversicherungsträger |
| Antrag | beim zuständigen Krankenversicherungsträger |
Das Wichtigste im Überblick
Einkommensersatz: Orientiert sich am Einkommen vor der Geburt.
Bezugsdauer: Bis zu 365 Tage ab Geburt für einen Elternteil, länger bei Teilung.
Sonderleistung: Unter Umständen Mindestbetrag von 41,14 € täglich auf Antrag.
Über Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld wird von Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger.