Zusätzliche Leistung für Familien mit drei oder mehr Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Er wird jährlich über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Mehrkindzuschlag
- Jährliche Beantragung: Der Zuschlag muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden.
- Rückwirkend: Bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich.
- Ohne Steuerpflicht: Ohne steuerpflichtige Einkünfte ist eine direkte Auszahlung möglich.
- Kostenlos: Die Beantragung verursacht keine Kosten.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Familien mit Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder |
| Höhe | 24,40 € pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind |
| Einkommensgrenze | zu versteuerndes Familieneinkommen des Vorjahres max. 55.000 € |
| Auszahlung | im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung |
| Antrag | jährlich über FinanzOnline oder Formular |
Das Wichtigste im Überblick
Jährliche Beantragung: Der Zuschlag muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden.
Rückwirkend: Bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich.
Ohne Steuerpflicht: Ohne steuerpflichtige Einkünfte ist eine direkte Auszahlung möglich.
Über Finanzamt Österreich
Mehrkindzuschlag wird von Finanzamt Österreich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Finanzamt Österreich.