Unterstützung des Landes Niederösterreich zur Verringerung der monatlichen Wohnkosten. Der Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet NÖ Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe
- Nicht rückzahlbar: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
- Jährliche Gewährung: Gewährt wird jeweils für ein Jahr.
- Wohnbau-Hotline: Auskünfte unter 02742/22133.
- Für Mietwohnungen: Für geförderte und unter Voraussetzungen auch private Wohnungen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Haushalte in geförderten oder privaten Mietwohnungen in NÖ mit geringem Einkommen |
| Höhe | variiert nach Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsaufwand |
| Auszahlung | monatlich für die Dauer eines Jahres |
| Antrag | bei der NÖ Wohnbauförderung (Formular oder online); Hotline 02742/22133 |
Das Wichtigste im Überblick
Nicht rückzahlbar: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Jährliche Gewährung: Gewährt wird jeweils für ein Jahr.
Wohnbau-Hotline: Auskünfte unter 02742/22133.
Über Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung
NÖ Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe wird von Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung.