Direkter Zuschuss des Landes Oberösterreich zum Wohnungsaufwand für Hauptmieter:innen mit geringem Einkommen.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Wohnbeihilfe Oberösterreich
- Direkter Zuschuss: Die Beihilfe wird direkt ausbezahlt.
- Befristet: Gewährung für maximal ein Jahr, danach Neuantrag.
- Mindestbetrag: Ausgezahlt wird nur ab 7 € monatlich.
- Anrechenbare Fläche: Gefördert werden max. 45 m² pro Person zu je 3,70 € (gestaffelt).
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Hauptmieter:innen von Wohnungen in Oberösterreich mit geringem Einkommen |
| Höhe | Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand, max. 300 € pro Monat |
| Beispiel | 1 Person: max. 166,50 €; 2 Personen: max. 222,00 €; 3 Personen: max. 277,50 € |
| Auszahlung | monatlich, jeweils für maximal ein Jahr |
| Antrag | beim Land Oberösterreich (online oder Formular) |
Das Wichtigste im Überblick
Direkter Zuschuss: Die Beihilfe wird direkt ausbezahlt.
Befristet: Gewährung für maximal ein Jahr, danach Neuantrag.
Mindestbetrag: Ausgezahlt wird nur ab 7 € monatlich.
Über Amt der Oö. Landesregierung – Wohnbauförderung
Wohnbeihilfe Oberösterreich wird von Amt der Oö. Landesregierung – Wohnbauförderung verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Amt der Oö. Landesregierung – Wohnbauförderung.