Befreiung vom ORF-Beitrag und etwaigen Landesabgaben für Haushalte mit geringem Einkommen, die eine bestimmte Anspruchsgrundlage beziehen. Mit dem Kombi-Antrag werden weitere Leistungen mitgeprüft.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Befreiung vom ORF-Beitrag

  • Kombi-Antrag: Prüft gleichzeitig Befreiung, Fernsprechentgelt-Zuschuss und Strom-Sozialtarif.
  • Strom-Sozialtarif: Mit aufrechter Befreiung besteht seit April 2026 Anspruch auf den Sozialtarif für Strom.
  • Landesabgaben: Auch die Landesabgabe entfällt, sofern im Bundesland vorgesehen.
  • Hauptwohnsitz: Die Befreiung gilt immer für den Hauptwohnsitz.
Merkmal Details
Wer bekommt es Bezieher:innen bestimmter Sozialleistungen mit Haushaltseinkommen unter der Grenze
Höhe Entfall des ORF-Beitrags und etwaiger Landesabgaben am Hauptwohnsitz
Laufzeit bis zu 5 Jahre
Antrag Kombi-Antrag bei der OBS (online oder per Post)

Das Wichtigste im Überblick

Kombi-Antrag: Prüft gleichzeitig Befreiung, Fernsprechentgelt-Zuschuss und Strom-Sozialtarif.

Strom-Sozialtarif: Mit aufrechter Befreiung besteht seit April 2026 Anspruch auf den Sozialtarif für Strom.

Landesabgaben: Auch die Landesabgabe entfällt, sofern im Bundesland vorgesehen.

Über ORF-Beitrags Service GmbH (OBS)

Befreiung vom ORF-Beitrag wird von ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet ORF-Beitrags Service GmbH (OBS).