Steuerliche Begünstigung für Arbeitnehmer:innen mit längerem Arbeitsweg. Das Pendlerpauschale mindert die Bemessungsgrundlage, der Pendlereuro wird direkt von der Steuer abgezogen.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Pendlerpauschale und Pendlereuro

  • Pendlerrechner: Der Anspruch wird mit dem Pendlerrechner des BMF ermittelt.
  • Zwei Varianten: Kleines und großes Pendlerpauschale je nach Zumutbarkeit der Öffis.
  • Pendlereuro: Zusätzlicher Absetzbetrag bei Anspruch auf Pendlerpauschale.
  • Laufend oder jährlich: Berücksichtigung beim Arbeitgeber oder nachträglich.
Merkmal Details
Wer bekommt es Arbeitnehmer:innen mit Arbeitsweg ab 20 km (kleines) bzw. ab 2 km bei Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel (großes)
Höhe kleines Pauschale 58–168 € pro Monat, großes Pauschale 31–306 € pro Monat
Pendlereuro ab 2026: 6 € pro Kilometer einfacher Wegstrecke und Jahr
Auszahlung über die Lohnverrechnung oder die Arbeitnehmerveranlagung
Antrag Formular L 34 beim Arbeitgeber oder in der Veranlagung, Pendlerrechner des BMF

Das Wichtigste im Überblick

Pendlerrechner: Der Anspruch wird mit dem Pendlerrechner des BMF ermittelt.

Zwei Varianten: Kleines und großes Pendlerpauschale je nach Zumutbarkeit der Öffis.

Pendlereuro: Zusätzlicher Absetzbetrag bei Anspruch auf Pendlerpauschale.

Über Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich

Pendlerpauschale und Pendlereuro wird von Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich.