Zweckgebundene Leistung zur pauschalen Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es gibt sieben Stufen je nach monatlichem Pflegebedarf.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Pflegegeld
- Sieben Stufen: Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf.
- Steuerfrei: Keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag.
- Jährliche Anpassung: Erhöhung jedes Jahr mit dem Anpassungsfaktor.
- Begutachtung: Pflegebedarf wird durch Ärzt:in oder Pflegefachkraft festgestellt.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Personen mit einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat |
| Höhe | 2026 monatlich netto: Stufe 1 206,20 € bis Stufe 7 2.214,80 € |
| Auszahlung | zwölfmal jährlich, monatlich im Nachhinein |
| Antrag | beim Pensionsversicherungsträger bzw. zuständigen Entscheidungsträger |
Das Wichtigste im Überblick
Sieben Stufen: Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegebedarf.
Steuerfrei: Keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag.
Jährliche Anpassung: Erhöhung jedes Jahr mit dem Anpassungsfaktor.
Über Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bzw. zuständiger Entscheidungsträger
Pflegegeld wird von Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bzw. zuständiger Entscheidungsträger verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bzw. zuständiger Entscheidungsträger.