Befreiung von der Rezeptgebühr (2026: 7,55 € pro Medikament) und vom Service-Entgelt für die e-card für Personen mit geringem Einkommen oder besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Befreiung von der Rezeptgebühr

  • Automatische Befreiung: Z. B. für Bezieher:innen der Ausgleichszulage.
  • Rezeptgebührenobergrenze: Ab 2 % des Jahresnettoeinkommens automatisch befreit.
  • Angehörige: Mitversicherte Angehörige sind mitbegünstigt.
  • Erhöhter Bedarf: Höhere Grenzen bei erhöhtem Medikamentenbedarf.
Merkmal Details
Wer bekommt es Personen mit geringem Einkommen, Ausgleichszulagenbezieher:innen u. a.
Höhe Entfall der Rezeptgebühr von 7,55 € pro Verordnung und des e-card-Service-Entgelts
Einkommensgrenze 2026 netto: 1.308,39 € alleinstehend, 2.064,12 € für Paare, +201,88 € pro Kind
Antrag beim Krankenversicherungsträger; teils automatisch

Das Wichtigste im Überblick

Automatische Befreiung: Z. B. für Bezieher:innen der Ausgleichszulage.

Rezeptgebührenobergrenze: Ab 2 % des Jahresnettoeinkommens automatisch befreit.

Angehörige: Mitversicherte Angehörige sind mitbegünstigt.

Über Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger

Befreiung von der Rezeptgebühr wird von Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger.