Beihilfe für sozial bedürftige Schüler:innen ab der 10. Schulstufe an mittleren und höheren Schulen. Der Grundbetrag beträgt derzeit 1.895 Euro jährlich.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Schulbeihilfe
- Online-Antrag: Anträge mit ID Austria werden schneller bearbeitet.
- Mit Heimbeihilfe kombinierbar: Beide Anträge können gemeinsam gestellt werden.
- Erhöhungen: Bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen höher.
- AK-Rechner: Der Schulbeihilfenrechner der AK OÖ hilft bei der Einschätzung.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | bedürftige Schüler:innen ab der 10. Schulstufe |
| Höhe | Grundbetrag 1.895 € pro Jahr, abhängig von Einkommen und Familiensituation |
| Frist | Antrag bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres |
| Antrag | online mit ID Austria oder in Papierform bei der Schülerbeihilfenbehörde |
Das Wichtigste im Überblick
Online-Antrag: Anträge mit ID Austria werden schneller bearbeitet.
Mit Heimbeihilfe kombinierbar: Beide Anträge können gemeinsam gestellt werden.
Erhöhungen: Bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen höher.
Über Schülerbeihilfenbehörde
Schulbeihilfe wird von Schülerbeihilfenbehörde verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Schülerbeihilfenbehörde.