Einmal jährlich im August ausgezahlter Betrag für schulpflichtige Kinder, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen wird.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Schulstartgeld

  • Automatisch: Das Schulstartgeld wird ohne Antrag ausgezahlt.
  • Pro Kind: Der Betrag gebührt für jedes anspruchsberechtigte Kind.
  • Zum Schulbeginn: Hilft bei Ausgaben für Schulsachen.
  • Mit Familienbeihilfe: Die Überweisung erfolgt gemeinsam mit der August-Familienbeihilfe.
Merkmal Details
Wer bekommt es Bezieher:innen der Familienbeihilfe für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren
Höhe 121,40 € pro Kind
Auszahlung im August mit der Familienbeihilfe
Antrag kein gesonderter Antrag nötig

Das Wichtigste im Überblick

Automatisch: Das Schulstartgeld wird ohne Antrag ausgezahlt.

Pro Kind: Der Betrag gebührt für jedes anspruchsberechtigte Kind.

Zum Schulbeginn: Hilft bei Ausgaben für Schulsachen.

Über Finanzamt Österreich

Schulstartgeld wird von Finanzamt Österreich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Finanzamt Österreich.