Einmal jährlich im August ausgezahlter Betrag für schulpflichtige Kinder, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe überwiesen wird.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Schulstartgeld
- Automatisch: Das Schulstartgeld wird ohne Antrag ausgezahlt.
- Pro Kind: Der Betrag gebührt für jedes anspruchsberechtigte Kind.
- Zum Schulbeginn: Hilft bei Ausgaben für Schulsachen.
- Mit Familienbeihilfe: Die Überweisung erfolgt gemeinsam mit der August-Familienbeihilfe.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Bezieher:innen der Familienbeihilfe für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren |
| Höhe | 121,40 € pro Kind |
| Auszahlung | im August mit der Familienbeihilfe |
| Antrag | kein gesonderter Antrag nötig |
Das Wichtigste im Überblick
Automatisch: Das Schulstartgeld wird ohne Antrag ausgezahlt.
Pro Kind: Der Betrag gebührt für jedes anspruchsberechtigte Kind.
Zum Schulbeginn: Hilft bei Ausgaben für Schulsachen.
Über Finanzamt Österreich
Schulstartgeld wird von Finanzamt Österreich verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Finanzamt Österreich.