Letztes soziales Netz zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnbedarf. Die Leistung ist im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes geregelt und wird von den Bundesländern umgesetzt.

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Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.

Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.

Das bietet Sozialhilfe / Mindestsicherung

  • Landesrecht: Die genaue Ausgestaltung regelt das jeweilige Bundesland.
  • Wohnleistungen: Wohnkosten können auch als Geldleistung ausbezahlt werden.
  • Krankenversicherung: Bezieher:innen sind in die Krankenversicherung einbezogen.
  • Subsidiär: Eigene Mittel und vorrangige Leistungen werden zuerst eingesetzt.
Merkmal Details
Wer bekommt es Personen ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen mit Hauptwohnsitz im Bundesland
Höhe variiert je Bundesland; orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz
Auszahlung monatlich durch die zuständige Landesbehörde
Antrag bei Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Sozialamt

Das Wichtigste im Überblick

Landesrecht: Die genaue Ausgestaltung regelt das jeweilige Bundesland.

Wohnleistungen: Wohnkosten können auch als Geldleistung ausbezahlt werden.

Krankenversicherung: Bezieher:innen sind in die Krankenversicherung einbezogen.

Über Bundesländer (Sozialämter, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate)

Sozialhilfe / Mindestsicherung wird von Bundesländer (Sozialämter, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.

Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.

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Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Bundesländer (Sozialämter, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate).