Leistung des Landes Steiermark, die den Zugang zu leistbarem Wohnraum unterstützt. Anträge können online gestellt werden, ein Wohnunterstützungsrechner hilft bei der Vorprüfung.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Wohnunterstützung Steiermark
- Online-Antrag: Der Antrag kann bequem online eingebracht werden.
- Rechner: Interaktiv prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Eingabehilfe: Eingabefehler werden beim Online-Antrag sofort angezeigt.
- Für Mietwohnungen: Eigentumswohnungen sind ausgeschlossen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Mieter:innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und geringem Einkommen |
| Höhe | variiert nach Einkommen und Haushaltsgröße (Rechner auf der Landesseite) |
| Auszahlung | monatlich |
| Antrag | online (nicht per E-Mail) oder mit Formular |
Das Wichtigste im Überblick
Online-Antrag: Der Antrag kann bequem online eingebracht werden.
Rechner: Interaktiv prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Eingabehilfe: Eingabefehler werden beim Online-Antrag sofort angezeigt.
Über Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Soziales
Wohnunterstützung Steiermark wird von Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Soziales verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Soziales.