Staatliche Studienförderung für sozial bedürftige Studierende mit günstigem Studienerfolg. Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Studienbeihilfe
- Rechtsanspruch: Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.
- Online-Antrag: Der schnellste Weg ist der Online-Antrag mit ID Austria.
- Selbsterhalter:innen: Eigene Regelungen für Studierende, die sich selbst erhalten haben.
- Weitere Förderungen: Z. B. Studienabschluss-Stipendium oder Mobilitätsstipendium.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | sozial bedürftige Studierende an österreichischen Hochschulen |
| Höhe | variiert nach Einkommen der Eltern, Familienstand und Wohnsituation |
| Auszahlung | monatlich während der Anspruchsdauer |
| Antrag | online auf stipendium.at innerhalb der Antragsfristen |
Das Wichtigste im Überblick
Rechtsanspruch: Bei Erfüllung der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch.
Online-Antrag: Der schnellste Weg ist der Online-Antrag mit ID Austria.
Selbsterhalter:innen: Eigene Regelungen für Studierende, die sich selbst erhalten haben.
Über Studienbeihilfenbehörde
Studienbeihilfe wird von Studienbeihilfenbehörde verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Studienbeihilfenbehörde.