Staatliche Vorschussleistung zur Sicherung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Unterhaltsvorschuss
- Sicherung des Unterhalts: Der Staat springt ein, wenn Zahlungen ausbleiben.
- Unterstützung durch das Jugendamt: Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann Anträge stellen und Exekution führen.
- Kostenfrei: Für Minderjährige ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos.
- Bis zu fünf Jahre: Gewährung für höchstens fünf Jahre, Verlängerung möglich.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | minderjährige Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich |
| Höhe | grundsätzlich in Höhe des festgesetzten Unterhalts, gesetzliche Obergrenzen – variiert |
| Auszahlung | monatlich im Voraus am Ersten, für höchstens fünf Jahre |
| Antrag | beim Bezirksgericht am Wohnsitz des Kindes, oft mit Hilfe des Jugendamts |
Das Wichtigste im Überblick
Sicherung des Unterhalts: Der Staat springt ein, wenn Zahlungen ausbleiben.
Unterstützung durch das Jugendamt: Der Kinder- und Jugendhilfeträger kann Anträge stellen und Exekution führen.
Kostenfrei: Für Minderjährige ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos.
Über Bezirksgericht (Auszahlung durch das Oberlandesgericht)
Unterhaltsvorschuss wird von Bezirksgericht (Auszahlung durch das Oberlandesgericht) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Bezirksgericht (Auszahlung durch das Oberlandesgericht).