Finanzielle Unterstützung der Stadt Wien zur Sicherung von Lebenshaltungskosten und Miete für Wiener:innen mit geringem oder keinem Einkommen.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Wiener Mindestsicherung
- Lebensunterhalt und Miete: Deckt Lebenshaltungs- und Wohnkosten ab.
- Online-Antrag: Der Antrag kann über ein Online-Formular gestellt werden.
- Hilfe vor Ort: Sozialzentren unterstützen beim Antrag.
- Servicetelefon: Bei Bedarf unter +43 1 4000-8040.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Personen mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien ohne ausreichendes Einkommen |
| Höhe | Einkommensgrenze z. B. 1.229,89 € für Alleinwohnende ab 25; 860,92 € pro Person in Gemeinschaft; 332,07 € pro Kind |
| Auszahlung | monatlich durch die Stadt Wien |
| Antrag | online über das Formular der Stadt Wien oder im Sozialzentrum |
Das Wichtigste im Überblick
Lebensunterhalt und Miete: Deckt Lebenshaltungs- und Wohnkosten ab.
Online-Antrag: Der Antrag kann über ein Online-Formular gestellt werden.
Hilfe vor Ort: Sozialzentren unterstützen beim Antrag.
Über Stadt Wien – Sozialamt (MA 40)
Wiener Mindestsicherung wird von Stadt Wien – Sozialamt (MA 40) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Stadt Wien – Sozialamt (MA 40).