Einkommensersatz für werdende Mütter während des Mutterschutzes, also acht Wochen vor und acht bis zwölf Wochen nach der Geburt.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Wochengeld
- Mutterschutz: Gilt während des Beschäftigungsverbots vor und nach der Geburt.
- Verlängerung: Nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt zwölf Wochen nach der Geburt.
- Vorzeitiges Verbot: Auch bei ärztlich verhängtem vorzeitigem Beschäftigungsverbot.
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden pauschal berücksichtigt.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | versicherte Arbeitnehmerinnen, freie Dienstnehmerinnen, AMS-Bezieherinnen u. a. |
| Höhe | durchschnittlicher Nettobezug der letzten 3 Monate plus Sonderzahlungszuschlag |
| Sonderfälle | geringfügig Selbstversicherte 12,19 € pro Tag (2026); AMS-Bezieherinnen 180 % der Leistung |
| Auszahlung | monatlich im Nachhinein |
| Antrag | beim Krankenversicherungsträger mit ärztlicher Bestätigung |
Das Wichtigste im Überblick
Mutterschutz: Gilt während des Beschäftigungsverbots vor und nach der Geburt.
Verlängerung: Nach Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburt zwölf Wochen nach der Geburt.
Vorzeitiges Verbot: Auch bei ärztlich verhängtem vorzeitigem Beschäftigungsverbot.
Über Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger
Wochengeld wird von Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. zuständiger Krankenversicherungsträger.