Bundesprogramm zur Verhinderung und Beendigung von Wohnungslosigkeit. Es hilft bei Mietrückständen, beim Umzug in leistbaren Wohnraum und in Härtefällen bei Energieschulden.
Viele Menschen, die Anspruch auf Unterstützung hätten, stellen nie einen Antrag. Sehen Sie, wer berechtigt ist, wie viel es gibt und wie der Antrag über die offizielle Stelle funktioniert.
Die Regeln hängen von Ihrem Wohnort und Ihrer Haushaltssituation ab.
Das bietet Wohnschirm
- WOHNSCHIRM MIETE: Übernahme von Mietrückständen oder Unterstützung beim Umzug.
- WOHNSCHIRM ENERGIE: Einmalige Übernahme von Energieschulden bei drohender Abschaltung.
- HOUSING FIRST: Vermittlung leistbarer Wohnungen mit sozialarbeiterischer Begleitung.
- Kostenlose Beratung: Sozialarbeiter:innen beraten vor der Antragstellung.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Wer bekommt es | Mieter:innen mit Mietrückständen, wohnungslose Personen, Haushalte mit drohender Energieabschaltung |
| Höhe | Übernahme von Mietrückständen bzw. Energieschulden nach Prüfung – variiert |
| Auszahlung | direkt an Vermieter:in bzw. Energieversorger nach Antrag |
| Antrag | nach kostenloser Beratung bei einer Wohnschirm-Beratungsstelle |
Das Wichtigste im Überblick
WOHNSCHIRM MIETE: Übernahme von Mietrückständen oder Unterstützung beim Umzug.
WOHNSCHIRM ENERGIE: Einmalige Übernahme von Energieschulden bei drohender Abschaltung.
HOUSING FIRST: Vermittlung leistbarer Wohnungen mit sozialarbeiterischer Begleitung.
Über Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
Wohnschirm wird von Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) verwaltet. Anträge sind über die offizielle Stelle kostenlos.
Wir erklären die Regeln unabhängig und leiten Sie dann zur offiziellen Seite weiter. Wir sind keine Behörde.
Beträge und Regeln können sich ändern. Über Ihren Antrag entscheidet Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK).